Steuerhehlerei

Steuerhehlerei
Zollhehlerei; der  Hehlerei des allgemeinen Strafrechts nachgebildeter Tatbestand des Steuerstrafrechts ( Steuerstraftat). St. begeht, wer Erzeugnisse oder Waren, hinsichtlich deren  Verbrauchsteuern oder  Zoll hinterzogen oder  Bannbruch begangen worden ist, ankauft oder sich oder einem Dritten in anderer Weise verschafft, sie absetzt oder abzusetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern (§ 374 AO).
- Strafe: Bestrafung wie bei  Steuerhinterziehung, bei gewerbsmäßigem Handeln wie bei  Schmuggel.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Zollhehlerei — ⇡ Steuerhehlerei …   Lexikon der Economics

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